Junge Start-up-Unternehmen können schnell zu echten Überfliegern an der Börse werden. Viele Anleger nutzen diese Chance und investieren von Anfang an in vielversprechende Firmen. Crowdinvesting bietet diese Möglichkeit, ist dabei aber hochriskant. Denn der Markt wird kaum reguliert und nicht selten führt der Weg kleinerer Start-ups in die Insolvenz.
Mit wenig Geld zum Gesellschafterposten
Durch Crowdinvesting wird es Anlegern ermöglicht, Unternehmensbeteiligungen nicht nur in Form von Aktien zu erwerben. Schon mit relativ geringen Summen können Sie sich so an innovativen Unternehmen beteiligen und stiller Gesellschafter werden. Je nach Investitions-Plattform reichen schon Summen von fünf Euro aus, um zu investieren. Für diese Summe werden Sie als Anleger nach Ablauf der Beteiligung anteilig am Zeitwert des Unternehmens beteiligt. Auch von den Gewinnausschüttungen profitieren die Anteilseigner.
Fachkenntnis und Geduld
Allerdings sollten Sie beachten, dass laut Gründungsmonitor der KfW-Bank nach drei Jahren rund 35 Prozent der Unternehmensgründer Insolvenz angemeldet haben.
Als Anleger sollten Sie daher nicht übereifrig investieren. Nicht jedes Start-up wird einen ähnlichen Erfolg aufweisen wie Facebook oder Google. „Anleger sollten nur in Branchen und Geschäftsmodelle investieren, von denen sie tiefer gehende Kenntnisse besitzen“, so Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger gegenüber der „Wirtschaftswoche“.
Um das Risiko zu verringern, ist auch beim Crowdinvesting Diversifikation gefragt. Überdies sollten Sie Geduld mitbringen. Nur die wenigsten Unternehmen machen in den ersten Jahren Gewinn. Mit frühzeitigen Ausschüttungen dürfen Sie daher nicht rechnen.
Unregulierter Markt
Bisher beschränken sich die Anbieter von Crowdinvestitionen auf Finanzierungen von bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. Für höhere Summen ist ein Verkaufsprospekt notwendig, aus dem erkennbar wird, welche Chancen und Risiken in dem Start-up stecken. Dieser Prospekt muss zudem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Bleibt die Summe unterhalb der Grenze, greift daher auch nicht der gesetzliche Anlegerschutz durch die BaFin.