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Bafin-Bußgelder wegen schlechter Beratung für drei Banken

Frankfurt am Main (OnlineBroker-Portal.de)

Drei Banken müssen der Bafin Bußgelder von jeweils 10.000 Euro zahlen, weil bei ihnen die seit Anfang 2010 obligatorischen Beratungsprotokolle nach Kundengesprächen entweder Fehler enthielten oder gar nicht bzw. nicht rechtzeitig angefertigt wurden. Um welche Finanzinstitute es sich dabei handelt, dürfe die Bafin nicht mitteilen. 21 weitere Bußgeldverfahren wegen mangelhafter Beratungsprotokolle laufen nach Angaben der Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) noch. Jeder Einzelfall werde geprüft. Das höchste Bußgeld bei Nichtbeachtung der Vorschriften für Beratungsprotokolle liege bei 50.000 Euro. Bei Verstößen, die auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen seien, verringere sich der Höchstbetrag auf zunächst 25.000 Euro und in einem weiteren Schritt auf 12.500 Euro. Dass es sich um Fahrlässigkeit handele, müssten aber die Institute nachweisen, hob die Sprecherin hervor.

In den gesetzlich vorgeschriebenen und zu protokollierenden Beratungen soll es um die persönliche und finanzielle Situation des Verbrauchers, seine Anlageziele und sein Vorwissen gehen. Der Berater muss darlegen, welche Produkte er warum empfiehlt und wie hoch das jeweilige Risiko ist. Auch die Höhe möglicher Gebühren und  Provisionen für die Bank muss aufgeführt werden.

Quelle: FAZ


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