Frankfurt am Main (OnlineBroker-Portal.de) 29.09.2012 Wenn sich Anleger durch falsche Informationen hinters Licht geführt fühlen, können sie durch entsprechende Hinweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Ermittlungen veranlassen.
Jüngstes Beispiel ist der Verdacht auf Kursmanipulationen bei der Aktie des insolventen Spanplanherstellers Pfleiderer. Im Internet hatte am 20. September die Meldung einer – tatsächlich nicht existenten – Agentur die Runde gemacht, die Besitzer des Penny Stocks könnten mit einer Abfindung von einem Euro je Aktie rechnen. Möglicherweise darauf basierende Kurssprünge haben sich mittlerweile in Luft aufgelöst und nach Angaben einer Sprecherin der BaFin laufen die Ermittlungen jetzt.
Die Aufsichtsbehörde leitet bei Verdacht auf Kursmanipulationen ein zweistufiges Verfahren ein. Erhärtet sich der Verdacht, wird tiefer gehend ermittelt. Die Behörde versucht dann, den Auftraggeber der Geschäfte oder verdächtige Profiteure zu ermitteln. Sie kann sich dabei auf den Zugriff zu Daten sämtlicher Wertpapiergeschäfte stützen, die Banken und Finanzdienstleister melden müssen. „Wir sind jedoch keine Strafverfolgungsbehörde, sondern erstatten im Falle eines erhärteten Verdachts Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft“, so die BaFin-Sprecherin.
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