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Strengere Regeln für Ratingagenturen

Frankfurt am Main,
Das Europäische Parlament und die EU-Länder haben sich auf neue Regelungen für die Kontrolle von Ratingagenturen geeinigt. Diese sehen vor, dass Bonitätsprüfer in Zukunft stärker für ihre Notenvergabe in Anspruch genommen werden können. So soll es leichter werden, die Ratingagenturen nach groben Fehleinschätzungen per Klage zur Verantwortung zu ziehen.

Überdies sollen die Agenturen ihre Bewertungen künftig nur noch zu vorher gewählten Terminen veröffentlichen, welche außerhalb der Geschäftszeiten und deutlich vor Börsenstart liegen. So will die Europäische Union Panikreaktionen der Märkte verhindern. Zudem sollen sich die Ratingagenturen bei der Bewertung von besonders komplexen Papieren abwechseln und sämtliche Bewertungskriterien offenlegen. Experten bemängeln, dass die Neuregelungen für die Ratingagenturen während der Verhandlungen deutlich abgeschwächt wurden. Die Forderung, Länderratings während der Organisation von Rettungsprogrammen gänzlich auszusetzen, wurde ersatzlos gestrichen.

Hintergrund für die Neuregelungen ist das Verhalten der drei Branchengrößen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Die drei marktbeherrschenden Unternehmen haben seit Beginn der Finanzkrise immer wieder herbe Kritik auf sich gezogen. Viele der Anleihen, die die Ratingagenturen mit einer Top-Bewertung versahen, haben sich später als Giftpapiere erwiesen und die Krise weiter angeheizt. Auch wurden viele Länderratings zu äußerst sensiblen Zeitpunkten veröffentlicht.


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