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Rettungsfonds SoFFin: Bankenhilfe bis 2014

Frankfurt am Main (OnlineBroker-Portal.de) Der „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“, kurz SoFFin, soll auch in den kommenden zwei Jahren die in Schieflage geratenen deutschen Kreditinstitute mit Kapital und Garantien in einer Höhe von bis zu 480 Milliarden Euro unterstützen. Noch am heutigen Mittwoch wird voraussichtlich ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Demnach sollen künftig für die Verluste des staatlichen Bankenrettungsfonds nicht mehr die Steuerzahler, sondern allein die begünstigten Unternehmen selbst haften. Für die geplante Umstrukturierung müssen die Banken bereits jetzt Gelder in einen Restrukturierungsfonds zahlen, der bis Ende des Jahres rund eine Milliarde Euro einbringen dürfte.

Erst ab 2013 könnten dann die Abgaben der Banken dazu genutzt werden, den SoFFin bei der endgültigen Abwicklung 2014 auszugleichen. Wann genau der Rettungsfonds dann wirklich geschlossen und durch die Abgaben der Banken ausgeglichen wird, soll dem Gesetzentwurf nach allein durch den Bundestag festgelegt werden.

Dem Gesetzentwurf zufolge, der Reuters vorliegt, wird sich zudem der Kreis der Antragsberechtigten in Zukunft verkleinern: Versicherungsunternehmen wird künftig der Zugang zum Rettungsfonds verwehrt bleiben. Diese müssen daher schon jetzt keine Abgabe leisten, um die Restrukturierung zu ermöglichen.

Nach dem Stresstest der EBA im Winter des vergangenen Jahres war der bereits 2010 geschlossene SoFFin von der Bundesregierung für ein weiteres Jahr reaktiviert worden und sollte seine Arbeit dann Ende 2012 gänzlich einstellen. Hintergrund der nun geplanten SoFFin-Verlängerung ist aber keineswegs eine ähnlich alarmierende Entwicklung im Bankensektor wie 2010: Da ein europaweiter und zentraler Bankenrettungsfonds sich aller Voraussicht nach noch bis 2015 verzögern wird, plant die Regierung nun eine Verlängerung des nationalen Fonds, um die Möglichkeit der Bankenrettung bis 2015 zu gewährleisten.


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