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Steuerlücke für „Goldfinger“ wird geschlossen

Frankfurt am Main, (OnlineBroker-Portal.de), 09.10.2012

Frei nach dem James-Bond-Klassiker tragen Spekulanten, die sich bei Goldgeschäften mit einem Trick Steuervorteile sichern, den Spitznamen Goldfinger. Sie handeln zwar ganz legal, doch entgehen dem deutschen Staat ihretwegen Einnahmen von etwa 500 Millionen Euro im Jahr. Diese Gesetzeslücke will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun stopfen.

Die Methode der Goldfinger eignet sich nur für Spitzenverdiener, aus diesem Grund werden auch entsprechend große Summen bewegt. Um die Steuerlücke zu nutzen, muss der Spekulant in einem anderen EU-Staat eine Personengesellschaft gründen. Für das Umlaufvermögen kauft diese dann große Mengen Gold ein, sodass Unternehmen und Inhaber Verluste verzeichnen. Diese wiederum werden dem deutschen Finanzamt gemeldet, was die Steuern mindert – teilweise sogar auf null.

Im Folgejahr verkauft die Personengesellschaft das Gold und verzeichnet Gewinne, welche laut Gesetz jedoch nicht wie üblich besteuert werden, sondern dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sie bewirken demnach nur, dass der Steuersatz steigt – allerdings bewegt sich dieser beim durchschnittlichen Goldfinger ohnehin in der Nähe des Höchstsatzes.

Schäubles Lösung, um der Goldfinger-Taktik einen Riegel vorzuschieben, ist verhältnismäßig einfach: In Zukunft soll es erst nach dem Wiederverkauf des Edelmetalls möglich sein, den Verlust beim Finanzamt geltend zu machen. Stichtag für das Verbot soll dabei nicht das formale Inkrafttreten des Gesetzes sein, sondern bereits der Beschluss im Bundestag. Dieser steht schon in drei Wochen an.


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