Frankfurt am Main (OnlineBroker-Portal.de)
Die US-Börsenaufsicht hat am gestrigen Dienstag (02.04.2013) entschieden, dass amerikanische Unternehmen kursrelevante Meldungen auch über soziale Medien wie Twitter und Facebook verschicken dürfen. Allerdings müssen die Gesellschaften die Anleger darüber informieren, welche Kanäle sie für den Versand der Meldungen nutzen.
Laut der US-Börsenaufsicht sind soziale Medien gut geeignet für die Kommunikation mit Anlegern. Die Behörde hat allerdings darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den Kanälen nicht beschränkt sein darf und die Investoren wissen müssen, wo sie aktuelle Unternehmensmeldungen finden können. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Bloomberg begrüßte Facebook die Entscheidung der US-Börsenaufsicht. Der Sprecher von Twitter wollte keinen Kommentar abgeben.